Beiträge von Melih

    Und erneut droht ein eigentlich wichtiger Austausch im Dickicht unterschiedlicher Meinungen stecken zu bleiben.

    Unstrittig ist: In Deutschland hat jede Person weitgehende Freiheit, das eigene Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dazu gehört auch die Entscheidung, Risiken einzugehen oder Verhaltensweisen zu wählen, die der eigenen Gesundheit langfristig schaden können.

    Eine klare Grenze wird dort gezogen, wo eine akute Selbstgefährdung vorliegt. Wird jemand als suizidal eingestuft, greifen Schutzmechanismen, die bis zu einer Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung reichen können – notfalls auch unter Mitwirkung staatlicher Stellen.

    Diese Logik wird jedoch nicht angewandt, wenn Menschen ihren Körper über Jahre hinweg durch ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, chronischen Stress, Alkohol, Drogen oder – wie hier diskutiert – durch Rauchen schädigen. Diese Formen der Selbstgefährdung gelten als individuelle Lebensentscheidungen.

    Beim Rauchen kommt jedoch ein besonderer Aspekt hinzu: Kaum ein anderes Verhalten bindet unbeteiligte Personen im unmittelbaren Umfeld so unfreiwillig ein. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied.

    Es geht dabei ausdrücklich nicht um Bevormundung. Niemandem soll das Rauchen grundsätzlich abgesprochen werden. Jede und jeder darf diese Entscheidung für sich treffen.

    Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Nikotin – bewusst auf diesen Stoff reduziert – zu den am schnellsten abhängig machenden Substanzen zählt. Zugleich gehört es zu den Suchtmitteln, bei denen ein Entzug in der Regel ohne ärztliche Begleitung möglich ist, da die körperlichen Entzugserscheinungen vergleichsweise gering ausfallen.

    Zusammengefasst: Rauchen ist eine individuelle Entscheidung und soll es auch bleiben. Die einzige notwendige Einschränkung besteht darin, dass es nicht überall geschieht und dass der größtmögliche Schutz derjenigen gewährleistet wird, die sich bewusst gegen das Rauchen entschieden haben, bzw. noch gar nicht in der Lage sind eine solche Entscheidung zu treffen.

    Ich gebe zu, dass ich die Fahrt mit Voltron ebenfalls nicht besonders mag. Nach jeder Fahrt bin ich ehrlich gesagt vor allem froh, dass sie vorbei ist, und frage mich, warum ich mir das eigentlich angetan habe.

    Bei der Blue Fire hingegen bin ich, selbst nach vielen Jahren, nach jeder Fahrt euphorisiert und fühle mich richtig gut.

    Nach einer Fahrt auf Voltron fühle ich mich dagegen eher „verprügelt“.

    So unterschiedlich sind eben Geschmäcker, Vorlieben und Empfindungen von Mensch zu Mensch und genau das ist auch gut so.

    Das ist mit Abstand das Deutscheste, was ich in 2026 bisher gelesen habe. Aber gut, das Jahr ist ja noch jung.

    Davon abgesehen teile ich die gemeinsame Auffassung hier natürlich, dass das "Klauen" von anderen Autos nicht in Ordnung ist. Jede Familie kriegt einen Aufkleber und gut ist. Aber wie war das noch: Alle sind gleich und manche sind gleicher – und haben dann eben selbst definierte Rechte und Ansprüche :shrug:

    Deswegen sagt Chat GPT ja auch:

    "Ich beantworte das nach deutschem Recht (BGB / StGB), da du in Deutschland bist." :winking_face:

    Bewertung durch Chat GPT:


    Ich beantworte das nach deutschem Recht (BGB / StGB), da du in Deutschland bist.
    Kurzfassung vorweg: Nein, das bloße Wegnehmen eines solchen Aufklebers ist in aller Regel nicht strafbar.
    Die Begründung ist aber juristisch interessant und differenziert.


    1. Wem gehören die Aufkleber – und bis wann?

    Ausgangspunkt

    Der Freizeitpark ist zunächst Eigentümer der Aufkleber (§ 903 BGB).

    Ablegen unter dem Scheibenwischer

    Das Unter-den-Scheibenwischer-Klemmen wird rechtlich fast einhellig als Schenkung (§ 516 BGB) bzw. zumindest als Eigentumsübertragung durch Besitzaufgabe verstanden.

    Wichtig:

    • Es handelt sich um Massenwerbung
    • ohne individuelle Auswahl
    • mit eindeutigem Zweck: Weitergabe an den Fahrzeugnutzer

    ➡️ Mit dem Ablegen unter dem Scheibenwischer gibt der Park das Eigentum auf bzw. überträgt es an den Fahrzeughalter.

    Zeitpunkt des Eigentumsübergangs:
    👉Unmittelbar mit dem Ablegen des Aufklebers am Fahrzeug.

    Der Park will danach keine Herrschaft mehr ausüben, sondern den Aufkleber loswerden.


    2. Wem gehört der Aufkleber danach?

    Juristisch gibt es zwei gut vertretbare Auffassungen:

    a) Eigentum geht direkt auf den Fahrzeughalter über

    (= überwiegende Ansicht)

    • Der Aufkleber ist für den Halter bestimmt
    • vergleichbar mit Werbeprospekten im Briefkasten

    ➡️ Eigentümer wird der Fahrzeughalter, auch wenn er den Aufkleber noch nicht gesehen hat.

    b) Herrenlose Sache (kurzer Zwischenzustand)

    (eher theoretisch)

    • Der Park gibt Eigentum auf
    • der Halter hat es noch nicht erlangt

    ➡️ Dann wäre der Aufkleber herrenlos (§ 959 BGB)
    ➡️ und jedermann dürfte ihn aneignen (§ 958 BGB)

    Ergebnis in beiden Varianten:
    👉 Das Wegnehmen ist nicht strafbar.


    3. Ist das Wegnehmen Diebstahl (§ 242 StGB)?

    Nein, denn:

    Ein Diebstahl setzt voraus:

    1. Fremde bewegliche Sache
    2. Wegnahme

    Das scheitert hier regelmäßig an Punkt 1:

    • Entweder gehört der Aufkleber bereits dem Fahrzeughalter
      → dann ist es zwar „fremd“, aber ohne Zueignungsabsicht relevant geringwertig
    • oder er ist herrenlos
      → dann ist er nicht fremd

    Zusätzlich:

    • Werbeaufkleber haben keinen relevanten wirtschaftlichen Wert
    • Die Staatsanwaltschaft würde so etwas niemals verfolgen

    ➡️ Kein Diebstahl


    4. Sachbeschädigung? (§ 303 StGB)

    ❌ Ebenfalls nein:

    • Der Aufkleber wird nicht beschädigt
    • Das Fahrzeug bleibt unversehrt
    • Entfernen eines Fremdkörpers ist keine Sachbeschädigung

    5. Hausrecht / Ordnungswidrigkeit?

    Theoretisch denkbar, praktisch irrelevant:

    • Wenn der Parkplatz privates Gelände ist
    • und jemand dort systematisch Werbung einsammelt
    • und ein Hausverbot missachtet

    ➡️ könnte es zivilrechtlich (Hausrecht) relevant werden
    ➡️ aber nicht strafrechtlich wegen des Aufklebers selbst


    6. Vergleichbare Rechtsprechung / Praxis

    Die Situation ist rechtlich vergleichbar mit:

    • Werbeprospekten im Briefkasten
    • Gratiszeitungen
    • Flyern auf öffentlichen Flächen

    Auch dort gilt:
    ➡️ Wegnehmen ≠ Diebstahl


    Fazit (klar & deutlich)

    • ✅ Der Freizeitpark verliert das Eigentum mit dem Ablegen
    • ✅ Der Aufkleber ist entweder Eigentum des Halters oder herrenlos
    • ❌ Das Wegnehmen durch Dritte ist nicht strafbar
    • ❌ Kein Diebstahl, keine Sachbeschädigung
    • ⚠️ Allenfalls theoretische Hausrechtsfragen bei systematischem Vorgehen

    Im Grunde ist dieser Artikel nichts anderes als ein Spiegel unserer eigenen Konditionierung:

    Katastrophen, Unfälle und menschliches Leid ziehen uns unweigerlich in den Bann. Dank der medialen Dauerpräsenz fühlen wir uns, als wären wir stets mitten im Geschehen.

    Beim Europa-Park ist es inzwischen nicht anders.

    Früher hörte ich, wenn ich von meinen Besuchen erzählte:

    „Fährst du auch alle Bahnen?“ oder „Traust du dich auf die großen Achterbahnen?“

    Heute ist die meistgestellte Frage:

    „Hast du bei all den Unfällen im Europa-Park keine Angst, dass dir etwas passieren könnte?“

    So verändert sich die Wahrnehmung:

    Beim ersten Mal ist es Pech.

    Beim zweiten Mal ein Unglück.

    Und irgendwann bleibt nur der Eindruck:

    Es ist kein Zufall mehr, es hat System.

    „Die Geister die ich rief...“.

    Klein 2,50€

    Mittel 4,00€

    Eimer: Hatte ich bisher noch nie und weiß es daher nicht.

    Wie „Klein“ und „Mittel“?

    Popcorn hat erst dann die richtige Größe, wenn man theoretisch den ganzen Kopf in den Eimer stecken könnte :rolling_on_the_floor_laughing::rolling_on_the_floor_laughing::rolling_on_the_floor_laughing:

    Die Beziehung zum Europa-Park ist wie eine große Liebe.

    Am Anfang voller Staunen, Leichtigkeit und Begeisterung.

    Doch mit der Zeit verändert man sich. Beide gehen eigene Wege, das einst Vertraute wird schwer, das Liebenswerte zur Last.

    Bald hält nur noch die Gewohnheit zusammen, bis der Abschied unausweichlich wird – schmerzhaft, tief, unerträglich.

    Doch wie jede Trennung wandelt sich der Schmerz, die Wunden heilen, und irgendwann bleiben nur noch die schönen Momente.

    Ein Lächeln über das, was einmal war.

    Ein Hauch von Wehmut und die zarte Spur einer Erinnerung.

    Gerechtigkeit und rechtliche Ordnung dürfen niemals durch Selbstjustiz oder pauschale Vergeltung ersetzt werden. Dafür gibt es in einem Rechtsstaat staatliche Institutionen mit hoheitlichen Befugnissen.

    Dennoch sind menschliche Emotionen nicht unterdrückbar. Je näher wir uns einem Opfer fühlen, desto intensiver fallen unsere Reaktionen aus. Und leider öffnen sich immer wieder — sprichwörtlich — Abgründe, in denen Menschen anderen unvorstellbares Leid zufügen.

    Über Motive und Hintergründe gibt es ganze Bibliotheken voller Analysen. Für die Betroffenen bleiben jedoch meist tiefe Traumata zurück, sofern sie das Erlebte überhaupt überleben.

    Was können wir tun, um solche Taten zu verhindern oder ihre Folgen zu mindern? Im Kern nur eines: aufmerksam bleiben. Beobachten, reagieren, aktiv einschreiten. Das mag klein klingen, ist aber immens wirkungsvoll.

    Täter suchen die Anonymität. Wird ihnen diese genommen, schrumpft ihr Handlungsspielraum. Das erfordert Mut — den Mut, nicht wegzusehen, den Mut zu handeln und den eigenen Vorbehalten entgegenzutreten. Es erfordert den Mut, für ein Leben jenseits von Angst einzustehen.

    Mein Mitgefühl gilt dem Opfer und den Angehörigen. Ganz viel Kraft, Licht und Liebe. ❤️

    Ob der Resort Pass Gold oder Silber oder auch die Tageskarte teuer sind oder nicht, hat in den Diskussionen längst eine fast schon philosophische Dimension erreicht.

    Am Ende gibt es Menschen, die das Glück haben, frei entscheiden zu können, ob ihnen der Preis den Gegenwert bietet.

    Und es gibt Menschen, bei denen sich die Frage gar nicht stellt, weil es finanziell schlicht nicht möglich ist.

    Ist das verwerflich?

    Auch hier bewegen wir uns schnell wieder in philosophischen Überlegungen.

    Für viele in diesem Forum scheint die Investition lohnenswert und realisierbar zu sein.

    Andere sind hier möglicherweise nicht vertreten oder äußern sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht.

    Darum kann und sollte letztlich jede und jeder nur aus der eigenen Sicht und den persönlichen finanziellen Möglichkeiten heraus Stellung beziehen.

    Entscheidend sind nicht die Organisationsformen, sondern die Menschen, die ein Unternehmen leiten. Dabei lassen sie immer auch ihre eigenen Werte und ihr persönliches Menschenbild einfließen.

    Ob ein Betrieb mit einem Betriebs-, bzw. Personalrat oder mit Mitbestimmung der Mitarbeitenden besser funktioniert als einer ohne, hängt von so vielen Faktoren ab, dass man das nicht pauschal beantworten kann.

    Der Europa Park etwa hat eine sehr komplexe Personalstruktur. Viele Menschen arbeiten dort im Niedriglohnbereich. Hinzu kommt eine Sieben Tage Woche mit ungünstigen Arbeitszeiten. Unter solchen Voraussetzungen ist allgemeine Zufriedenheit kaum zu erreichen.

    Am wichtigsten ist, dass sich Mitarbeitende wertgeschätzt, gesehen und respektiert fühlen. Wenn sie nur Forderungen hören und wie eine Nummer behandelt werden, entsteht kaum Wohlbehagen.

    Ob das beim Europa Park als Arbeitgeber, bei der Inhaberfamilie und den Führungskräften so gelebt wird, kann ich aus der Ferne nicht verlässlich beurteilen – auch nicht anhand von Einträgen auf Kununu.

    Auf Kununu kann ich allenfalls überprüfen, ob mein persönlicher Eindruck sich bestätigt oder nicht.

    Ich habe mal KI gebeten eine chronologische Entwicklung der Euromaus zu erstellen:

    Hier eine Zeitreise durch das Erscheinungsbild der Europa‑Park‑Maus von 1975 bis heute:

    1. 1975–1977: „Kitty“
      • Zur Eröffnung des Europa‑Parks 1975 trug die Maus noch keinen offiziellen Namen, sondern wurde intern „Kitty“ genannt.
      • Erkennbar an ihrem schlichten, fast monochromen Kostüm mit großen, runden Ohren und simplen Gesichtszügen. Sie trug noch keinen markanten Overall. (bw24.de)
    2. 1977–1997: Euromaus im Europa‑Overall
      • Ab 1977 gewann im Namenswettbewerb „Euromaus“ knapp vor „Rusti“, und das Maskottchen erhielt sein blau‑gelbes, europäisch angehauchtes Outfit: blauer Overall mit gelben Sternen, grauer Körper und gelbe Schuhe. (europapark.de, bw24.de)
      • Dieses Design prägte den klassischen Euromaus‑Look, und lebensgroße Figuren begrüßten die Gäste am Parkeingang – wie in der frühen 90er‑Statue zu sehen ist.
    3. 1997–2010er: Modernisierung & neue Freunde
      • 1997 erfolgte eine Designüberarbeitung: Euromaus bekam schlankere Proportionen, Jeans statt Latzhose und ein lässiges T‑Shirt in Gelb‑Blau‑Grau.
      • Zugleich zogen die Ländermäuse aus, und neue Freunde wie Edda, Böckli und Eurofant kamen hinzu. (europapark.de)
    4. 2011–heute: 3D‑Charakter & Ed Euromaus
      • Seit 2011 existiert Euromaus auch als voll animierter 3D‑Charakter in Kurzfilmen („Das Geheimnis von Schloss Balthasar“, „Das Zeitkarussell“ u. a.) und im Park als lebensgroße Figur mit noch weicheren, ausdrucksstarken Konturen. (mackmediabrands.de, de.wikipedia.org)
      • 2015 wurde der Vorname „Ed“ offiziell ergänzt (Fan‑Abstimmung zum 40. Jubiläum). Im Jubiläumsjahr 2025 erscheint erstmals ein Ed‑Tonie mit neuem Animations‑Look. (parkerlebnis.de, presse.europapark.com)
    5. 2023 – 2025: Design mit möglichst ausdrucksstarkem 3D‑Look
      • Kinofilm „Grand Prix of Europe“, erster Tonie im Juli 2025

    Stell dir vor: Ein schöner Sommertag im Europa Park Menschenmassen schieben sich vorbei und plötzlich – Bollerwagen!

    Diese Geschosse moderner Zivilisation, beladen mit kühlem Bier, Grillgut samt Wegwerf-Grill und mindestens drei Gartenstühlen, rammen sich elegant durch das Fußgängermeer. Kaum sieht man sie, weiß man: Hier bahnen sich Legionen ihren Weg, als wären sie auf Eroberungszug gegen freien Platz und zivilisierte Gehwege.

    Die Szene erinnert ein wenig an Gallier gegen Römer – nur dass die Gallier hier in Flip-Flops stecken und statt Schwertern und Schilden praktischerweise Kühlboxen schwenken. Jeder Bollerwagen wird zum Streitwagen, auf den man stolz klettert, während man seinem sozialen Umfeld demonstrativ klar macht, dass man ja eigentlich nur „kurz hier vorbeischauen wollte“. Aber in Wahrheit beansprucht man das halbe Gehweg-Imperium.

    Und wehe dem unvorsichtigen Passanten, der versucht, sich rechts vorbeizumogeln! Er wird am Achsbruch-Schereneinsatz der souveränen Bollerwagen-Besatzungen scheitern. Man spürt förmlich den Triumph, mit dem jeder Wagenführer sein Gefährt steuert – die Charioteers von morgen, die uns Lehrstunden in unerschütterlicher Entschleunigung erteilen.

    Letztlich fragt man sich: Geht es hier um Geselligkeit oder um eine unbewusste Reinkarnation der römischen Zirkusspiele? Während wir anderen uns durch die Lücken zwängen, brausen sie majestätisch vorbei – Helme braucht’s keine, ein Strohhut reicht völlig, um den Sieg über freie Wege zu feiern.

    Na dann: Prosit! Und immer schön Abstand halten, sonst gibt’s demnächst vielleicht wieder eine neue Edition der Gladiatorenspiele – diesmal mit Bollerwagen!

    🔸 Allein, fürs Selbstbewusstsein – ja. Als Selbstheilung – mit Vorsicht.
    Als Coach bin ich bei diesem Thema gespalten.

    Ja, der Mensch ist ein kraftvolles, resilientes Wesen. Wir tragen viele Ressourcen in uns – und wir können wachsen, lernen, neu starten.
    In vielen Fällen reicht das völlig aus. Und das ist großartig!

    🧠 Aber:
    Manche Krisen sind zu groß, zu tief, zu überwältigend. Da hilft kein guter Rat, kein Podcast und auch keine schnelle Selbsthilfe.
    Was dann hilft: Ein erfahrener, reflektierter Coach oder Therapeut – jemand, der den Raum halten kann, wenn du es selbst gerade nicht kannst.

    Fazit:
    – Für Selbstbewusstsein? ✅ Ja, bitte!
    – Für Selbstheilung? ⚠️ Nur dann, wenn die Bedingungen stimmen.

    Jedes Mal, wenn ich „bekannte Persönlichkeiten im Park“ lese, schreit mein innerer Monk. 😵‍💫

    Person = der Mensch.
    Persönlichkeit = was den Menschen ausmacht.

    Heißt: Die Person steht im Europa-Park an der Achterbahn.
    Ihre Persönlichkeit hat vielleicht Höhenangst – aber allein rumlaufen kann sie nicht. 😄

    Nur jene Unternehmen, die begreifen, dass ihre Mitarbeitenden ihre wertvollste Ressource sind und sie dementsprechend wertschätzen, werden langfristig erfolgreich sein.

    Natürlich arbeiten wir alle auch des Geldes wegen. Echter Zusammenhalt und Loyalität entstehen aber vor allem durch Wertschätzung und das Gefühl, gebraucht zu werden. Jeder möchte wissen, dass er einen echten Beitrag leistet und einen Unterschied macht.

    Werde ich lediglich auf eine Personalnummer reduziert und kümmert sich niemand um den Menschen dahinter, ist es egal, ob ich im Europa‑Park oder bei Amazon beschäftigt bin.

    Was für ein Zwiespalt!

    Die einen verweigern sich konsequent jeglicher Regel, während die anderen auf deren strikte Einhaltung bestehen.

    Ein Teil der Gesellschaft fordert maximale Selbstbestimmung, der andere sieht die Notwendigkeit, klare Grenzen zu setzen und erzieherisch zu wirken.

    Manche stören sich kaum an etwas, andere dagegen an nahezu allem.

    Während einige mehr Kontrolle und ein hartes Durchgreifen fordern, warnen andere vor einem Abgleiten in einen Überwachungs- und Polizeistaat.

    Wie lässt sich solch ein Gegensatz im gegenseitigen Einvernehmen überbrücken?
    Wann haben wir verlernt, miteinander zu leben und Kompromisse einzugehen?

    Dabei wissen wir doch: Ein Kompromiss bedeutet immer auch, dass jede Seite ein Stück zurücktritt.

    In Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen zur Meldung einer Arbeitsunfähigkeit im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob Mitarbeitende feste oder flexible Arbeitszeiten haben.

    1. Gesetzliche Meldepflicht (§ 5 EFZG)

    Arbeitnehmende sind verpflichtet:

    • Unverzügliche Mitteilung: Der Arbeitgeber muss sofort informiert werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. „Unverzüglich“ bedeutet in der Regel vor Arbeitsbeginn oder sobald die Arbeitsunfähigkeit bekannt ist.

    2. Unterschied zwischen festen und flexiblen Arbeitszeiten

    • Mitarbeitende mit festen Arbeitszeiten: Müssen sich vor ihrem regulären Arbeitsbeginn krankmelden. Falls die Schicht beispielsweise um 08:00 Uhr beginnt, sollte die Meldung vor 08:00 Uhr erfolgen.
    • Mitarbeitende mit flexiblen Arbeitszeiten (z. B. Gleitzeit): Hier kann es darauf ankommen, wann die tatsächliche Arbeitsaufnahme geplant war. Falls keine genaue Zeit festgelegt ist, sollte die Krankmeldung in einem angemessenen Zeitfenster (z. B. früh am Morgen) erfolgen.

    3. Konsequenzen bei verspäteter Meldung

    • Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, wenn die Meldung nicht rechtzeitig erfolgt.

    Zusammenfassung:
    Egal ob feste oder flexible Arbeitszeiten – die Meldepflicht bleibt gleich: sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber und ggf. rechtzeitige Vorlage der AU-Bescheinigung.

    Die Basis und das Fundament eines jeden Unternehmens stellen seit jeher nicht die Produkte oder Dienstleistungen, sondern die Menschen dar.

    Leider wird jedoch der „Ressource“ Mitarbeitende oftmals nicht der Wert eingeräumt, welchen sie verdient hätten.

    Wenn ich mir die Kununu Bewertungen anschaue, sehe ich exakt das Bild eines Unternehmens welches seinen Fokus auf Expansion und Umsatzmaximierung gelegt und dabei die eigenen Mitarbeitenden aus dem Blick verloren hat.

    Es ist fraglos eine Herausforderung eine große Belegschaft einheitlich, transparent und vor allem nachvollziehbar zu führen. Dazu kommen viele unterschiedliche Berufsgruppen und Qualifikationen.

    Was ich jedoch aus den Bewertungen ebenso entnommen habe, ist diese große Identifikation mit der Idee des Europa-Parks. Die Kommentare zeigen, dass sich die Mitarbeitenden sehr viele Gedanken machen. Vordergründig wirkt das vielleicht frustriert oder verärgert, im Kontext wollen jedoch fast alle, dass sich was verändert bzw. verbessert.

    Diese Leidenschaft gilt es zu würdigen. Es gilt zu erkennen was für engagierte Menschen im Park arbeiten und gearbeitet haben.

    Der Aufgaben wie mit den Mitarbeitenden umgegangen werden soll muss sich die Geschäftsführung des Europa-Park stellen.

    Der unumstößliche Grundsatz dabei lautet stets:

    „Nicht alle Mitarbeitenden sind gleich oder gleich qualifiziert, sie haben jedoch als Menschen alle denselben Wert!“

    Wenn einmal etwas schief läuft ist es PECH.

    Beim zweiten Mal ist es UNGLÜCKLICH.

    Bei jedem weiteren Mal danach wird es zum VORSAZT oder zur FAHRLÄSSIGKEIT.

    Liebe Silke ostaninjo71, wir hatten zwar noch nicht die Gelegenheit uns mal persönlich kennenzulernen, jedoch weiß ich aus denen zahlreichen Beiträgen im Forum wie sehr du dem Park verbunden bist. Leider passiert es zunehmend häufiger, dass „der Park“ seine treusten Anhänger verprellt.

    Wenn aus einem „Wohlfühlort“ ein „Ort des zunehmenden Unbehagens“ wird, läuft etwas komplett aus dem Ruder.

    Die Leute sagen immer:

    die Zeiten werden schlimmer;

    die Zeiten bleiben immer,

    die Leute werden schlimmer.

    <Deutsches Sprichwort>

    Wenn es auch gefühlt nicht mehr so häufig vorkommt, bezüglich des Punktes, dass sich irgendwas gesellschaftlich verändert hat scheint es einen allgemeinen Konsens zu geben.

    Vielleicht liegt die Realität auch mehr im Bereich des Filmes:

    „Wann wird es endlich so, wie es nie war“

    Ich weiß nicht, ob sich „die Menschen“ früher anders benommen haben. Denkbar erscheint es auch, dass es früher auch „nur“ nicht so publik wurde.

    Möglicherweise hat sich auch an der Bereitschaft die Verantwortung für sein eigenes Handeln zu tragen etwas geändert?

    Schwierig wird es, wenn „unangebrachtes Verhalten“ pauschal bestimmten Nationalitäten oder Volksgruppen zugeschrieben wird. Das mag in manchen Fällen zutreffen, in ganz vielen Fällen jedoch nicht.

    Hier auf dieser Plattform treffen sich naturgemäß Menschen, denen der EP sehr am Herzen liegt. Jegliche Handlungen die dem EP Schaden zufügen werden sofort wie ein Angriff auf das persönliche Hab und Gut bewertet. Das ist auch durchaus verständlich und sogar liebenswert.

    Nun ist es jedoch so, dass Menschen, egal ob sie „schuldig“ oder „unschuldig“ sind, auf Belehrungen immer ablehnend reagieren.

    Mehr Ordnungs- und/oder Sicherheitspersonal ist auch so eine ambivalente Angelegenheit.

    Manche fühlen sich dadurch sicherer, anderen macht es Angst.

    Manche finden das gerechtfertigt, andere empfinden es als Überwachung.

    Manche lassen sich davon von irgendwelchen unlauteren Dingen abhalten, andere werden dadurch erst recht aggressiv.

    Welche Lösung gibt es?

    Das ist natürlich nicht einfach und kann schon gar nicht pauschal beantwortet werden.

    Vorstellbar wären ggf. im Deeskalationstraining ausgebildete Fachkräfte die in zivil im Park unterwegs sind und regulierend eingreifen.

    Diese Verantwortung sollte nicht auf die Besucher untereinander abgeschoben werden, das sehe ich tatsächlich voll beim Europa-Park.