Sorry, aber das muss ich ein wenig konkretisieren...der 2.Fluchtweg darf auch ein Fenster sein. Natürlich nicht zum Herunterhupfen..hier ist das Fenster von außen als Anleiterstelle für die Feuerwehr zu Kennzeichnen (Rote Leiter). Innen am Fenster muss ein Grünes Schild mit dem Fenster und einem Feuerwehrwagen sein. Es muss aber einen 1.Fluchtweg über Treppe geben..(sogenannter Notwendiger Treppenraum), welcher Brandschutztechnisch auch abgesichtert werden muss (z.B. Rauchabzugsanlage, Brandlastfrei, Brand- und Rauchschutztüren mit Türschließern an den Ein- und Ausgängen). Gerade bei Sonderbauten ist jedoch alles mögliche zu tun, solche Fenster als Fluchtweg auszuschließen. Das Ganze nennt man Brandschutzkonzept und muss von einem Sachverständigen verfasst werden. Und bei einem Umbau muss das Brandschutzkonzept angepasst und auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. Bei Brandschutz gibt es keinen Bestandsschutz im Bau.
Über das Thema würde ich mich sehr gerne mit Lukas etc mal unterhalten.