BZ: Attraktionen im EP werden bis zum Jahr 2021 behindertengerecht

  • Laut einem Bericht der Badischen Zeitung werden alle Attraktionen (außer Wildwasserbahn und Fjord Rafting) im EP bis zum Jahr 2021 nachgerüstet. Auslöser ist, dass ein Contergan geschädigter Mann vor einigen Jahren in der Schweizer Bobbahn nicht mitfahren durfte, da er sich aus Sicht der Mitarbeiter nicht festhalten könne. Das entsprechende Gerichtsverfahren in Ettenheim endete mit einem Vergleich nachdem der EP dem Mann die Fahrgeschäfte durch Nachrüstung bis Pfingsten 2021 zugänglich machen muss.


    Quelle: https://www.badische-zeitung.d…ein-remstaler-geklagt-hat

  • Oha das heißt? Ich dachte wer laufen kann darf theoretisch immer mitfahren? Ich frag mich wie das gehen soll?
    Aber ich bleib vorsichtig die BZ ist ja nicht unbedingt Seriös ^^

  • Interessant...
    Als unmittelbar davon Betroffene bin ich einerseits erfreut, aber auf der anderen Seite skeptisch, ob sich das umsetzen lässt.
    Was gewisse "kleinere" Attraktionen wie z.B. die Marionetten-Bootsfahrt oder die Kolumbus-Jolle betrifft, die offiziell für Behinderte erlaubt sind, aber bei denen eine Mitfahrt praktisch fast bzw. ganz und gar unmöglich ist, weil die Attraktion so gestaltet ist, dass Rollstuhlfahrer nicht hinein kommen, freut es mich sehr, wenn diese endlich umgebaut werden! Das Schild, dass Rollstuhlfahrer aufstehen müssen, um die Marionetten-Bootsfahrt zu fahren, ist ja ein echter Witz.
    Wenn meine Tochter in Zukunft Geisterbahn fahren könnte, würde sie sich auch total freuen. Keine Ahnung, ob man den Darkride so umbauen kann, dass eine Mitfahrt möglich ist, immerhin geht es über eine Treppe hinein. Vielleicht kann man die Gelegenheit nutzen und das Geisterschloss komplett umbauen, ich denke, so manch einer wäre über eine Neugestaltung nicht traurig. ;)
    Aber bei den Achterbahnen bin ich doch etwas skeptisch. Ganz ehrlich, als Rollstuhlfahrer würde ich in eigenem Interesse nur mitfahren, wenn eine gefahrlose Evakuierung im Notfall möglich ist. Ich hätte da kein gutes Gefühl dabei! Was meint eigentlich der TÜV zu dem Thema? Also, ich freue mich jetzt nicht zu früh, erst mal abwarten.


    Ich bin jedenfalls sehr dankbar, dass das Voletarium, Madame Freudenreich und bald die neue Snorribahn barrierefrei zu fahren sind. Und freue mich auch in Zukunft über jede Attraktion die möglich ist. Aber wie gesagt, nicht auf Kosten der Sicherheit.

    • Offizieller Beitrag

    Hier ist noch ein Artikel aus der Stuttgarter Zeitung, die etwas genauer darauf eingeht. Außerdem ist der BZ Artikel ja nicht komplett für alle lesbar.


    https://www.stuttgarter-zeitun…27-954b-f6a172ce83d1.html

    "Büro ist wie Achterbahnfahren. Ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das jeden Tag 8 Stunden machen muss, täglich, dann kotzt man irgendwann." (Bernd Stromberg)

  • Generell finde ich es gut wenn alles behindertengerecht wird! Allerdings dürfte man sich dann wohl nicht wundern, wenn der Parkeintritt nicht mehr frei ist. Ich könnte den Park durchaus verstehen, falls er dann Geld nimmt.


    Aber nun müssen ja andere Parks auch nachziehen denke ich? (Auch wenn es vorerst nur zwischen Europapark und dem Herren eine Einigung ist)

  • Scheint mir grundsätzlich eine Einzelfallregelung zu sein. Es wird also wohl im Ermessen des Personals bleiben, ob jemand mit den zusätzlichen Sicherungen fahren darf oder nicht. Ggf. wird man das für jede Bahn einzeln vor Gericht klären müssen.


    Da es ein Vergleich ist, gibt es kein Urteil, dass Auswirkungen auf andere Parks hat. Es ist such gar nicht gesagt, dass der Kläger recht erhalten hätte. Der Artikel liesst sich auch nicht so, als ob der Kläger auf der sicheren Siegerschiene gewesen wäre. Gut möglich, dass ein Gericht festgestellt hätte, dass solange der Park nicht diskriminierend handelt, er Gäste von der Benutzung einer Attraktion ausschliessen kann, sofern der körperliche Zustand des Gastes das angezeigt erscheinen lässt. Das Personal ist ja in erster Linie für die Sicherheit zuständig und kein medizinisches Fachpersonal.


    Das der Gutachter eine zusätzliche Sicherung vorgeschlagen hat, deutet auch darauf hin, dass die Bedenken des Parks nicht unbegründet waren. Ob ein Freizeitpark dazu verpflichtet ist, solche Sicherungen an seinen Bahnen einzubauen, ist eine andere Sache, die nicht geklärt wurde.
    Ich denke, dass der Park erkannt hat, dass er mit dieser Lösung seinen behinderten Kunden etwas gutes tun kann und zugestimmt hat. Wahrscheinlich ist es auch gar nicht so teuer, weil es wahrscheinlich reicht, wenn er an genügend Zügen zwei Wagen entsprechend aufrüstet.


    Natürlich ist es unabhängig davon zu begrüssen, das hier etwas geht.

  • Sorry, nichts gegen Behinderte und deren Recht, am Gesellschaftlichen Leben uneingeschränkt teilnehmen zu können. Aber solche "Urteile" finde ich irgendwie komisch. Dann Klage ich jetzt, dass mein Kind mit 5 Jahren aber vorgeschriebener Mindestgröße mitfahren können muss? Oder dass mein 2.10 m großer Bruder auch in die Euromir muss. Und überhaupt dass die Geisterbahn für Klaustrophobiker bitte hell erleuchtet und mit Fenstern ausgestattet werden soll? Auch für Traumatica bitte ein paar Häuser mit Licht für diejenigen, die Angst im Dunkeln haben... Also es ist ja schön und recht, dass man sich bemüht, möglichst allen das Erleben der Attraktionen zu ermöglichen. Und wenn dann eine Achterbahn evakuiert werden muss - was ab und an ja schonmal vorkommen kann - sitzt ein gehbehinderter Mensch dann da so rum in 30 m Höhe...


    Und der Herr hat ja wahrscheinlich einen kostenlosen oder stark vergünstigten Eintritt in den Park erhalten - da kann man dann auch mal realistisch sein und sich an dem erfreuen, was man hat.


    Meine Meinung - bereit gesteinigt zu werden...

  • Grundsätzlich stimme ich dir auch zu, Volatus. Aber in diesem speziellen Fall geht es aber explizit um die Möglichkeit des sich festhalten; von gehbehinderten Personen ist hier nicht die Rede. Der Herr in dem Artikel hat stark verkürzte Arme, und wäre bei einer Evakuierung sicherlich nicht gezwungen in 30 Metern Höhe rumzusitzen und nicht selbst eine Nottreppe runterlaufen zu können.
    Und sorry Showfan, wenn ich da eventuell Hoffnung kaputt machen muss: aber nur weil eine Attraktion eventuell mit zusätzlichen Gurten ausgerüstet wird, um Personen die sich nicht selbst festhalten können besser zu sichern, bedeutet das leider nicht, dass auch gehbehinderte Menschen die Attraktion zukünftig nützen können/dürfen. Ich denke auch hier wird der Park zukünftig zwischen verschiedene körperlichen Beeinträchtigungen differenzieren müssen.

    Menschen glänzen durch ihre Schönheit ... Achterbahnen durch ihren Stahl !

  • Ich finde es gut, wenn der Park grundsätzlich mehr für Menschen mit Behinderung bietet.


    Die Klage finde ich aber fragwürdig. Man beruft sich da auf eine Behindertenkonvention, was ich im öffentlichen Raum auch absolut angemessen finde. Bei einem Freizeitpark finde ich es aber nicht angemessen. Ich bin nicht gezwungen den Park zu besuchen, es ist eben immer noch ein privates Unternehmen.
    Ich verklage doch auch nicht mein Kino, weil es regelmäßig nur eine Lady's Night gibt und damit nur Rabatt für Frauen.


    Der Park bietet für Menschen mit Behinderungen schon wirklich viel im Vergleich zu anderen Parks und bei neuen Attraktionen denkt man auch immer so gut es geht an alle Bedürfnisse.
    Wieso man sich da in eine Schweizer Bobbahn klagen muss, ist mir ein Rätsel.
    Am Ende schadet man damit finde ich einem Familienunternehmen, welches sich bereits bemüht.

  • Mit soviel Zustimmung hätte ich nicht gerechnet. Orici: ja, das habe ich gelesen, dass es sich hier auf das festhalten Können bezog. Aber die Silverstar Treppe ohne festhalten runter laufen halte ich auch für schwierig...
    Solche Aktionen schaden im Endeffekt nur der Gesellschaft. Für den Park stand es eh auf der Agenda, viele Dinge behindertengerecht umzubauen. Aber die Anspruchshaltung, alles jederzeit für jeden verfügbar machen zu müssen mit einer sehr egoistischen Brille (dieser Mann hat nur für sich selber - nicht für viele - das Recht eingeklagt, eine Nutzungsbeschränkung aufzuheben) ist einfach schlecht für alle: sie blockiert Ressourcen und vergiftet die Gesellschaft. Und ein wichtiger Aspekt steht auch noch in dem Zeitungsartikel: der RA geht mit diesem Fall in den Ruhestand. Es ist ein typischer Prozess von einem wahrscheinlich gelangweilten und zu ambitionierten RA, der sich noch einmal profilieren wollte. (wieder meine Meinung)

  • Das vergiftet die Gesellschaft mit Sicherheit nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Wir leben zum Glück in einer pluralistischen und freiheitlichen Gesellschaft, in denen Minderheiten - und sind diese noch so klein - gewisse Schutz- und Teilhaberechte zugesprochen werden. Es wird in diesem Fall tatsächlich nur dem Grundgesetz entsprochen. In anderen Gesellschaften (China) zählt tatsächlich nur die Gesellschaft und niemals der Einzelne. Davon kann man halten, was man möchte. Der EP legt diesen Vergleich sicher nicht so aus, dass lediglich der Kläger gewisse Rechte bekommt. Im Gegenteil: Man denkt grundsätzlich mehr über Inklusion nach, was in der heutigen Zeit selbstverständlich sein muss. Ich unterstelle dem Kläger, dass er aus der persönlichen Demütigung heraus mit Sicherheit nicht nur sich, sondern auch alle anderen Menschen mit Behinderung im Sinn hatte. Entsprechend wäre ein Urteil mit Sicherheit auch ausgefallen. Und Verschwendung von Ressourcen darf hier auch niemals ein Thema sein, denn damit würde man nichts anderes ausdrücken als: „Ihr seid die Investitionen nicht wert, weil wir mit Euch kein Geld verdienen und die Gesellschaft dann mit Verzögerung beim Einsteigen rechnen muss.“ Das geht gar nicht. In meinen Augen hat der EP das richtig aufgenommen. Sicher nicht zuletzt, weil sich daraus eine positive Schlagzeile generieren lässt. Vielleicht zieht das auch Kreise bis Waldkirch und man wird in Zukunft entsprechende Anlagen vermarkten können.

  • Verschwendung von Ressourcen bezog sich auf die Gerichte, die sich damit beschäftigen müssen. Und es sind nicht alle Menschen gleich, es können nicht alle die gleichen Dinge machen und erreichen. Mag unfair sein, ist aber Fakt. Und jeder Einzelne meint aber, sein Anliegen sei das Wichtigste. Das macht eine Gesellschaft kaputt und führt zur Überlastung von Gerichten etc. Es geht weiter mit abgelehnten Studenten, die klagen, weil ihr NC nicht reicht, Klagen zur Einrichtung einer genderneutralen Sprache, zur Unterrichtung von geistig beeinträchtigten Kinder in einer Regelschule, usw... Kann man den EP dann au h dazu zwingen, sitze für Personen mit 250 kg Gewicht einzubauen? Wo ist die Grenze? Das macht doch alles keinen Sinn...

  • Physisch und kognitiv sind nicht alle Menschen gleich. Aber sie zählen bei der Rechtssprechung genau gleich. Das ist mit der Gleichheit im Grundgesetz gemeint und danach werden Gerichte auch entscheiden. Hier geht es nicht um das Anliegen eines Einzelnen. Das habe ich oben auch schon ausgeführt. Hier geht es um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, die eine (unverschuldete) körperliche Beeinträchtigung haben. So hat der EP das auch aufgefasst. Ob eine Klage gerechtfertigt ist, entscheiden zum Glück auch immer noch unsere Gerichte selber und setzen die Grenzen.

  • Danke für den Link zum Artikel der Stuttgarter Zeitung der mehr Licht auf die ganze Sache wirft. Nein, ich habe nicht erwartet, dass meine Tochter in Zukunft Achterbahn im Europa Park fahren darf, das hätte mich doch sehr überrascht und wegen der Evakuierung habe ich volles Verständnis dafür, dass es in ihrem Fall als Rollstuhlfahrerin einfach nicht geht. Das will aber nicht heißen, dass man bei anderen Attraktionen (habe ich angesprochen) nicht noch mehr machen kann. Manchmal sind es tatsächlich nur Kleinigkeiten, die es betroffenen Menschen leichter machen würden. Der Europa Park ist auf dem richtigen Weg und ist in weiten Teilen sehr vorbildlich. Das ist ja auch der Grund, warum wir so gerne dort sind. Meinen Dank an die Verantwortlichen, die daran arbeiten!


    Wir erleben es leider im Alltag ständig, dass mehr gehen würde, wenn man sich mehr bemühen würde. DAs meine ich jetzt allgemein und nicht auf den Park bezogen. Ganz langsam tut sich etwas, aber es geht leider sehr schleppend. Zu verdanken, dass sich überhaupt etwas tut, ist das auch Menschen, die sich leider per Gericht die Rechte von behinderten Menschen erstreiten müssen. Ich habe da schon Respekt vor diesem Mut, denn wie man dem Artikel entnehmen kann, hat die Sache dem Betroffenen viel Kraft gekostet. Aber würde es diese Menschen nicht geben, dann würde Barrierefreiheit leider oft nur auf dem Papier bestehen. Behinderte Menschen wollen keine Bevorzugung, sie wollen nur am Leben teilhaben. Ganz selbstverständlich, wie alle anderen auch. Und zwar überall da, wo es möglich ist.


    Was die Umsetzung einer barrierefreien oder zumindest barrierearmen Umgebung für das selbständige Leben von Menschen bedeutet, die auf eine Gehhilfe/Rollstuhl angewiesen sind, merkt man erst, wenn man selbst betroffen ist. Selbst wenn versucht wird Barrierefreiheit umzusetzen, merkt man doch, dass das Menschen geplant und ausgeführt haben, die nicht selbst im Rollstuhl sitzen. Denn anders kann ich mir schwergängige Türen bei Behindertentoiletten, Seifen- oder Handtuchspender in einem Winkel hinter dem Waschbecken versteckt, wo ein Rollstuhlfahrer ohne Hilfe nicht ran kommt, extrem steile Rampen für die man fast schon Bergausrüstung benötigt und vieles, vieles mehr, nicht vorstellen. Wir haben schon die verrücktesten Dinge erlebt und uns gefragt, wer das nur geplant hat?
    Ein positives Beispiel möchte ich nennen: Erst vor kurzem haben wir das Kloster Bebenhausen besucht, das barrierefrei umgebaut worden ist. Es wurde eine Behindertentoilette eingebaut und an meisten Räume Rampen angelegt. Tolle Sache! Wenn nur das steile Kopfsteinpflaster zum Eingang nicht wäre. Darauf aufmerksam wurde der Verantwortliche für den Umbau, weil er die Barrierefreiheit selbst in einem Rollstuhl getestet hat und gemerkt hat, dass der Zugang selbst mit kräftiger Hilfe fast unmöglich ist. Also haben sie das Kopfsteinpflaster in Wegbreite einfach abgeschliffen und somit das schieben des Rollstuhls enorm erleichtert! Optisch sieht es gut aus, das Kopfsteinpflaster ist ja noch da, nur es ist angenehmer darauf zu fahren, was auch das schieben erleichtert. Eine einfache Lösung wurde gefunden und wir sind sehr dankbar dafür. Im übrigen finde ich es sehr vorbildlich von dem Verantwortlichen die Situation vor Ort selbst im Rollstuhl zu testen! Das sollte Schule machen.


    Um noch einmal auf den Fall im Zeitungsartikel zurück zu kommen: Ich habe Verständnis für den Mann, der vermutlich ziemlich gedemütigt worden ist, weil er mal wieder gehört hat: "Du kannst das nicht machen." Das schmerzt. Er selbst kennt seine Kraft und wie er sie einsetzen kann und wäre ihm bei einer Fahrt tatsächlich etwas passiert? Ein Sicherheitsbügel verhindert das rausfallen und wenn man ihm bewusst gemacht hätte, dass er sich wegen der fehlenden Möglichkeit sich richtig festzuhalten ein paar blaue Flecken holen kann, dann wäre das sein Risiko gewesen. Vielleicht war diese Situation einmal zu viel in seinem Leben und er hat dafür gekämpft um sich seinen Traum zu erfüllen. Ob man dafür vor Gericht ziehen muss? Ich würde es in diesem Fall jedenfalls nicht machen, aber darum geht es auch gar nicht. Urteilt bitte nicht über einen Menschen, den ihr nicht kennt. Menschen wie er sorgen jedenfalls dafür, dass das Thema Barrierefreiheit und die Umsetzung im Alltag nicht in Vergessenheit geraten. Und das ist etwas gutes.


    Eine mögliche Lösung für das ganze Problem wäre es im Einzelfall für Behinderte die Möglichkeit einzuräumen sich vom Europa Park beraten zu lassen und eine Art dauerhaftes Attest für das benutzen der fraglichen Attraktionen ausstellen zu lassen. Man könnte im Gespräch mit einem geschulten Mitarbeiter ausloten, was möglich ist und was nicht. Oft geht viel mehr, als Außenstehende denken, weil die Fähigkeiten von Behinderten individuell sind. Und auf der anderen Seite könnte es jemand mit Behinderung so besser verstehen, warum er eine Attraktion nicht fahren darf. In Gefahr bringen möchte sich niemand!

  • Eine mögliche Lösung für das ganze Problem wäre es im Einzelfall für Behinderte die Möglichkeit einzuräumen sich vom Europa Park beraten zu lassen und eine Art dauerhaftes Attest für das benutzen der fraglichen Attraktionen ausstellen zu lassen. Man könnte im Gespräch mit einem geschulten Mitarbeiter ausloten, was möglich ist und was nicht. Oft geht viel mehr, als Außenstehende denken, weil die Fähigkeiten von Behinderten individuell sind. Und auf der anderen Seite könnte es jemand mit Behinderung so besser verstehen, warum er eine Attraktion nicht fahren darf. In Gefahr bringen möchte sich niemand!

    So ähnlich wird es in vielen amerikanischen Parks auch gehandhabt: Gäste mit Behinderung erhalten an der Guest Relations einen Schein, auf dem alle Attraktionen aufgelistet sind. Die Mitarbeiter dort kreuzen dann alle Attraktionen an, welche der Gast nutzen kann. An den angekreuzten Attraktionen geht die Person sich dann jeweils eine Zeit eintragen lassen, zu der er die Attraktionen fahren darf - dies entspricht i.d.R der aktuellen Wartezeit. Der Zutritt erfolgt dann zur angegeben Zeit über den Ausgang, oder einen gesonderten Eingang. So ist es zumindest bei Cedar Fair geregelt.


    Das ganze hat den Vorteil, dass die Bestimmung der fahrbaren Attraktionen zentral von (im Idealfall) geschulten Mitarbeitern durchgeführt wird und nicht den Ride-OPs angehangen wird. Diese haben vermutlich besseres zu tun, als zwischendurch noch hektisch abzuschätzen, ob eine Person nun wohl mitfahren kann, oder nicht.


    Im Phantasialand geht man seit einiger Zeit einen ähnlichen Weg, inklusive recht detaillierter Broschüre was für wen geht - und was nicht: https://www.phantasialand.de/d…onderen-einschraenkungen/

  • Die oben genannte Vorgehensweise in den amerikanischen Parks ist gut gemeint, aber meiner Meinung nach auch nicht wirklich praxistauglich. Ich meine damit, dass es in dem Fall für Jahreskarteninhaber bedeutet, bei jedem einzelnen Besuch an einer zentralen Stelle neu abklären zu müssen, was darf man fahren und was nicht. So habe ich es jedenfalls verstanden, weil man in diese Liste dann auch noch die Fahrtzeiten eintragen lassen muss.


    Wenn es dagegen so ist, dass man die ganze Prozedur nur einmal macht und dann diese Genehmigung mit der Verlängerung der Jahreskarte zusammen wieder für ein ganzes Jahr lang gültig machen lassen kann, dann ist es OK.


    Was ich übel finde, ist dass man sich dort die Fahrtzeiten auf der Karte eintragen lassen muss. Das bedeutet wirklich Null Spontanität, wie jeder andere Besucher sie genießen darf. Einfach an einer Attraktion vorbei laufen und damit fahren, weil man gerade Lust darauf bekommt? Geht nicht. Der Tag muss genau durchgeplant werden. Und was ist, wenn man aufgehalten wird und man seine Zeiten nicht einhalten kann? Pech gehabt? Behinderte können nichts dafür, dass sie die normalen Warteschlangen, die ja meist noch schön thematisiert sind, nicht benutzen können. Sonst würden sie es tun. Warum muss man sie deshalb mit Bürokratie dafür bestrafen?
    Der Europa Park geht einen guten Weg, indem er viele Attraktionen einfach barrierefrei gestaltet, so dass Behinderte ohne Aufwand einfach durch den Ausgang hinein dürfen. Und bitte keinen Neid, weil Behinderte mit Begleitperson nicht lange warten müssen. Leider mussten wir schon diese Erfahrung machen. Die meisten der möglichen Attraktionen haben gar keine lange Wartezeit. Das gleicht sich dann auch z.B. bei Whale Adventure wieder aus, wenn alle anderen ins nächste Boot einsteigen und wir eine Runde warten müssen, bis das barrierefreie Boot kommt. Kein Problem, wir warten gerne. Und wir würden auch gerne in die thematisierten Wartebereiche stehen, da hat man ja auch was davon. Die Wartezeit aussitzen zu müssen, das ist nicht gerecht. Danke Europa Park, dass ihr das nicht so macht!

  • Du hast das falsch verstanden: Wie geschrieben, handelt sich dabei um die aktuelle Uhrzeit + Wartezeit. Du kannst spontan zum gleichen Zeitpunkt fahren, wie jemand der in der Schlange steht - nur eben ohne dort zu warten direkt zur angegeben Zeit über den Exit.

  • In amerikanischen Freizeitparks ist man meiner Einschätzung nach sowiso viel weiter was Barrierefreiheit angeht, als die meisten Parks in Europa. Dort gibt es meistens spezielle Gondeln oder Boote, die mit Rollstühlen oder mit "Electronic Convienence Vehicles" (ECV's) befahren werden können; barrierefreie Wartebereiche oder spezielle Eingänge für Behinderte; und manchmal sogar Verschiebegleise bei Achterbahnen, damit auch Rollstuhlfahrer bequem ein- und aussteigen können, ohne den normalen Fahrbetrieb zu beeinträchtigen. Allerdings gibt es dort auch nicht den deutschen TÜV, der bei solchen Dingen auch ein Wörtchen mitzureden hat...